Ihnen als Privatversicherter werden die Behandlungskosten in der Regel von Ihrer Kasse oder Beihilfe erstattet.
Bei einer ärztlich indizierten Psychotherapie übernehmen die Privatkassen die Kosten nach Antragstellung und Bewilligung des Antrags durch den Gutachter. Die 5 probatorischen Sitzungen werden auch schon vor Antragstellung übernommen.
Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, die konkreten Bedingungen Ihrer Krankenkasse in Erfahrung zu bringen.
Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ich berechne Ihnen den 3,2 fachen Satz, wenn dieser von Ihrer Kasse nicht übernommen werden sollte, verpflichten Sie sich den Differenzbetrag zu übernehmen.
Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Selbstzahlern stelle ich eine Rechnung über den kassenüblichen Satz.