Ihnen als Privatversicherter werden die Behandlungskosten in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse (und der Beihilfe) erstattet.
Bei einer psychotherapeutisch indizierten Psychotherapie übernehmen in der Regel die Privatkassen die Kosten für 5 probatorische Sitzungen und eine anschließenden Kurzzeittherapie (max. 24 Sitzungen). Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dabei werden die seit 1.7.2024 geltenden Analogziffern berechnet.
Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.